Bekanntmachung: Schutzkonzept der Nordharzer RSG
Liebe Mitglieder, Eltern und Interessierte,
der Nordharzer RSG Bad Harzburg e.V. hat ein umfassendes Schutzkonzept zum Wohl der Kinder- und Jugendlichen in unserem Verein erstellt. Unser Ziel ist es, eine sichere und förderliche Umgebung für alle jungen Sportler*innen zu schaffen.
Wir freuen uns bekannt zu geben, dass Tina Trog die Rolle der Kinderschutzbeauftragten übernimmt. Sie steht als vertrauensvolle Ansprechperson für alle Fragen und Anliegen rund um den Kinderschutz zur Verfügung.
Kontaktdaten:
- E-Mail: Kinderschutz@nrsg.de
Das Schutzkonzept und weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.
Die Vereinsmitglieder verpflichten sich dazu, aktiv zum Schutz der Kinder beizutragen.
Schutzkonzept für den Radsportverein
Nordharzer RSG Bad Harzburg e.V.
1. Einleitung
Der Nordharzer RSG Bad Harzburg e.V. setzt sich aktiv für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in unserem Verein ein. Dieses Schutzkonzept beschreibt die Maßnahmen und Prozesse, die wir eingeführt haben, um Kindeswohlgefährdung zu verhindern und geeignete Interventionen bei Verdachtsfällen sicherzustellen.
2. Grundsätze
- Respekt und Wertschätzung: Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf eine sichere und förderliche Umgebung.
- Prävention: Proaktive Maßnahmen minimieren Risiken für Kinder.
- Transparenz: Klare Kommunikationswege und Verantwortlichkeiten.
- Nulltoleranz: Jegliche Form von Missbrauch wird konsequent verfolgt.
3. Kinderschutzbeauftragte
Die Kinderschutzbeauftragte des Vereins ist: Tina Trog
Kontakt: kinderschutz@nrsg.de
Aufgaben:
- Ansprechperson für Kinder, Eltern und Vereinsmitglieder.
- Sensibilisierung und Schulung der Vereinsmitglieder.
- Überwachung der Umsetzung des Schutzkonzepts.
- Dokumentation und Verfolgung von Verdachtsfällen.
- Verankerung im Vereinsleben
Zur Jahreshauptversammlung am 28.02.2025 wurde die Bekanntmachung gegen sexualisierte Gewalt und Kindeswohlgefährdung beschlossen. Jegliche Form von sexualisierter Belästigung und Gewalt wird konsequent verfolgt.
- Definition von Kindeswohlgefährdung
a. Vernachlässigung
Vernachlässigung findet statt, wenn Erwachsene nicht die grundlegenden physischen und psychischen Bedürfnisse von Kindern erfüllen.
Beispiele im Sport sind, dass das Kindertraining unter zu heißen oder zu kalten Bedingungen stattfindet, dass die Kinder keine ausreichenden Pausen einlegen oder nicht ausreichend beaufsichtigt werden.
b. Körperliche Misshandlung
Körperliche Misshandlung tritt auf, wenn jemand einem Kind einen körperlichen Schaden oder eine Verletzung zufügt.
Beispiele im Sport sind das Schlagen und Stoßen von Kindern oder die Verabreichung leistungssteigernder Mittel. Es ist auch wichtig zu wissen, dass einige Formen des Übertrainings ebenfalls als körperliche Misshandlung gelten (z.B. gesundheitliche Langzeitschäden durch falsches Training).
c. Sexueller Missbrauch:
- Sexueller Missbrauch tritt auf, wenn Erwachsene oder andere Jugendliche Kinder benutzen, um ihre eigenen sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen.
- Sexueller Missbrauch oder sexuelle Gewalt an Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor Mädchen und Jungen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Der Täter oder die Täterin nutzt dabei seine/ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.
- Diese sozialwissenschaftliche Definition bezieht sich auf alle Minderjährigen. Bei unter 14-Jährigen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie sexuellen Handlungen nicht zustimmen können. Sie sind immer als sexuelle Gewalt zu werten, selbst wenn ein Kind damit einverstanden wäre.
d. emotionaler Missbrauch
Unter emotionaler Misshandlung wird die wiederholte psychische Misshandlung (Ablehnung, Ausgrenzung, Demütigung, Herabsetzung oder Beschimpfung) eines Kindes verstanden, die sich langfristig negativ auf das Kind auswirken kann.
Im Sport kann emotionale Misshandlung das ständige Kritisieren von Seiten der Trainer*innen, der Mannschaftsmitglieder und Eltern, Sarkasmen, Mobbing oder übermäßiger Leistungsdruck und Leistungserwartung beinhalten.
- Verhalten und Verpflichtungen
Alle Trainerinnen, Betreuerinnen und Funktionär*innen:
- Unterzeichnen einen Verhaltenskodex (Siehe Anlage 1), der respektvolles und schützendes Verhalten sicherstellt.
- Legen ein erweitertes Führungszeugnis, dem/r Kinderschutzbeauftragten vor:
https://www.sportjugend-nds.de/fileadmin/user_upload/dsj_Beantragung_Fuehrungszeugnis_2019.pdf
- Nehmen an Schulungen zu Kinderschutzthemen teil.
8. Verfahren im Verdachtsfall
Meldung: Alle Mitglieder sind verpflichtet, Verdachtsmomente unverzüglich an der/die Kinderschutzbeauftragte(n) des Vereins (schutz@nordharzer-rsg.de) zu melden.
Erste Schritte:
Gespräch mit dem betroffenen Kind in einem sicheren Umfeld.
Dokumentation der Beobachtungen und Aussagen.
Im Folgenden werden Fragen aufgeführt, die sich in einem Gesprächsprotokoll befinden sollten:
- Datum und Uhrzeit der Mitteilung / Anrufes
- Wer ruft an bzw. teilt den Verdacht mit? (Name, Verband/Verein, Funktion, Kontaktdaten – Telefon / Emailadresse)
- Was ist der Grund des Anrufes / der Mitteilung? (Was ist passiert? Angaben möglichst sachlich ohne Interpretation! Was? – Wann? – Wo?)
- Wer ist betroffen? (Name, Geschlecht, Alter, Funktion, Beziehung zum Täter*in)
- Wer wird als Täter*in verdächtig? (Name, Geschlecht, Alter, Funktion, Beziehung zum/r Betroffenen)
- Was wurde bereits unternommen? (Wer wurde bereits informiert? Welche anderen [Interventions-] Schritte wurden schon eingeleitet?)
- Wie wird verblieben? (Welche weiteren Schritte sollen vereinbart werden? Sollen wir uns noch einmal melden?)
Eskalation:
Bei konkretem Verdacht: Kontaktaufnahme mit der zuständigen Kinderschutzbeauftragten, Jugendhilfe oder Polizei.
Bei Unsicherheiten: Beratung durch den Kinderschutzbeauftragten, der regionale Kinderschutzstellen oder den Dachverband.
Unterstützung: Sicherstellung von psychologischer und rechtlicher Betreuung für betroffene Kinder und deren Familien
9. Risikobewertung
Die Risikoanalyse (Siehe Anlage 2) im Nordharzer RSG berücksichtigt spezifische Gefahrenmomente, die bei der Ausübung des Radsports auftreten können.
10. Bekanntmachung
Das Schutzkonzept und die Kontaktdaten der/s Kinderschutzbeauftragte(n) werden:
- Auf der Vereinswebsite veröffentlicht.
- Bei Elternabenden und Mitgliederversammlungen vorgestellt.
- Beratungsstellen, Ansprechpartner und Verlinkungen
Dachverband
Ansprechpartner*in bei sexualisierter Gewalt im Bund Deutscher Radfahrer e. V.
Marco Rossmann Tel. 069 / 967800 30 – marco.rossmann@bdr-online.org
Corinna Modl Tel. 069 / 967800 32 – corinna.modl@bdr-online.org
Bundesweite Hilfen:
Nummer gegen Kummer:
Kinder- und Jugendtelefon: 116111
Elterntelefon: 08001110505
www.nummergegenkummer.de
Hilfeportal Sexueller Missbrauch:
www.hilfeportal-missbrauch.de
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch:
Tel.: 0800 22 55 530
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen:
Tel.: 116 016
Hilfetelefon Gewalt gegen Männer.
Tel.: 0800 1239900
Weißer Ring e. V.
Opfer-Telefon: 116 006
Vorlage zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses
(Quelle: www.dsj.de/kinderschutz)
Anlage 1: Verhaltenskodex des Nordharzer RSG
Für alle ehrenamtlich und hauptberuflich Tätigen, die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene betreuen oder qualifizieren.
Als Mitglied des Nordharzer RSG verpflichte ich mich:
- Respekt und Förderung der Persönlichkeit:
- Ich achte die Individualität jedes Kindes und Jugendlichen und unterstütze ihre Persönlichkeitsentwicklung.
- Förderung sozialen Verhaltens:
- Ich leite Kinder und Jugendliche zu respektvollem, sozialem Verhalten an und fördere die Werte Gemeinschaft, Fairness und gegenseitigen Respekt.
- Schutz vor Gewalt:
- Ich wahre das Recht der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen auf körperliche und seelische Unversehrtheit und setze keinerlei Gewalt ein – weder physisch, psychisch noch sexuell.
- Einsatz gegen Diskriminierung:
- Ich nehme aktiv Stellung gegen jegliche Form von Gewalt, Diskriminierung, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Sexismus.
- Mitbestimmungsmöglichkeiten:
- Ich ermögliche Kindern und Jugendlichen Mitbestimmung und fördere Selbstverantwortung in sportlichen und außersportlichen Aktivitäten.
- Kind- und jugendgerechte Angebote:
- Ich richte meine Angebote stets am Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen aus und nutze altersgerechte Methoden.
- Einhaltung der Sportregeln:
- Ich stelle sicher, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden und vermittle ihre Bedeutung.
- Kampf gegen Doping und Missbrauch:
- Ich übernehme eine Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping, Medikamentenmissbrauch, Drogen und jegliche Form von Leistungsmanipulation.
- Fair Play und Vorbildfunktion:
- Ich handle stets fair und fördere Fair Play im Sport und in zwischenmenschlichen Beziehungen.
- Wahrnehmung von Anzeichen von Kindeswohlgefährdung:
- Ich bin wachsam gegenüber Anzeichen von Kindeswohlgefährdung und handle entsprechend, wenn ich diese wahrnehme.
- Eingreifen bei Verstößen:
- Ich greife ein, wenn ich Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex in meinem Umfeld bemerke.
Verpflichtungserklärung:
Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung dieses Verhaltenskodexes und zur aktiven Förderung eines sicheren, respektvollen und förderlichen Umfelds im Sport.
Name, Vorname: ___________________________________________
Ort, Datum: _______________________________________________
Unterschrift: _____________________________________________
Anlage 2: Risikobeurteilung
Risikofaktor Körperkontakt:
Im Radsport ist Körperkontakt oft unvermeidlich, beispielsweise bei:
Hilfestellungen bei neuen Übungen, z. B. bei Technikübungen (Rücken- und Gesäßbereich).
Anbringen der Startnummer am Trikot (Rücken-/Gesäßbereich).
Sicherung beim Überfahren von Hindernissen (Oberarm/Rücken).
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Unfällen.
Massagen vor und nach Wettkämpfen oder im Trainingslager.
Risikofaktor Infrastruktur:
Die Umgebung, in der Sportler*innen trainieren und Wettkämpfe bestreiten, kann Risiken bergen, darunter:
An-/Umziehen in Umkleiden oder Teamfahrzeugen.
Übernachtungen in Ferienhäusern oder Jugendherbergen mit eingeschränkter Privatsphäre.
Ein-/Ausfahren in leichter Bekleidung (z. B. Sport-BH, Unterhemd).
Fahrten zu Wettkämpfen ohne zweiten Betreuer.
Risikofaktor Abhängigkeitsverhältnisse:
Im Leistungssport entstehen oft enge Beziehungen zwischen Trainerinnen und Sportlerinnen, die ausgenutzt werden könnten. Risiken umfassen:
Unterschiedliches Alter in Kaderstrukturen.
Lange, intensive Beziehungen zwischen Trainerinnen und Sportlerinnen.
Einfluss von Trainer*innen auf die Nominierung zu Lehrgängen oder Kadern.
Um diesen Risiken zu begegnen, verpflichtet sich der Nordharzer RSG Bad Harzburg e.V., klare Verhaltensregeln einzuführen, die Infrastruktur regelmäßig zu überprüfen und alle Beteiligten für die genannten Gefahren zu sensibilisieren.